Einschulung

Schulpflichtig werden:

  • alle Kinder, die bis zum 30. September 2024 sechs Jahre alt werden.
  • Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September (Einschulungskorridor) sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden. Sie durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren ebenso wie alle anderen Kinder. Wenn die Eltern die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben möchten, müssen sie dies der Schule schriftlich mitteilen.
  • auf Antrag der Eltern Kinder, die im Oktober, November oder Dezember 2018 geboren sind, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.
  • alle bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellten Kinder.

Schulpsychologisches Gutachten:

  • Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, ist die zusätzliche Voraussetzung für die Aufnahme in die Grundschule, dass in einem schulpsychologischen Gutachten die Schulfähigkeit bestätigt wird.

Die Schulanmeldung für das kommende Schuljahr 2024/2025 erfolgt am Dienstag, 5. März 2024.