Übertritt

Regelübertritt

Der Regelübertritt erfolgt nach wie vor nach der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule. Es besteht, wie bisher, die Möglichkeit zum Übertritt auch nach der 5. Jahrgangsstufe und gegebenenfalls auch später. Nach der 5. Jahrgangsstufe (Gelenkklasse) entscheidet dann allerdings die jeweilige Schulart über den weiteren Bildungsweg.

Die Eignungsfeststellung am Ende der Grundschule und nach der 5. Jahrgangsstufe ist eine Prognose auf der Grundlage des erbrachten Leistungsbildes und der vorgegebenen Notenkriterien.

 

Übertrittsregelungen nach der 4. Jahrgangsstufe der Grundschule

  • Alle Viertklässler erhalten eine Schullaufbahnempfehlung, die sich an dem Notendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachunterricht orientiert.
  • Bis zu einem Notendurchschnitt von 2,33 erhält der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für das Gymnasium. Für den Übertritt in das musische Gymnasium muss zusätzlich im Übertrittszeugnis die Note Musik als mindestens „gut“ ausgewiesen sein.
  • Bis zu einem Notendurchschnitt von 2,66 erhält der Schüler eine Schullaufbahnempfehlung für die Realschule.
  • Ab einem Notendurchschnitt von 3,00 eine Schullaufbahnempfehlung für die Mittelschule.
  • Wer die Schullaufbahnempfehlung korrigieren will, nimmt am Probeunterricht der aufnehmenden Schulart teil. Dieser ist bestanden mit den Noten 3 und 4 in Deutsch und Mathematik. Werden im Probeunterricht die Noten 4 und 4 erzielt, ist im Rahmen der Elternverantwortung, trotz nicht bestandenem Probeunterricht, die Aufnahme in der gewählten Schulart möglich.

Der Probeunterricht an den aufnehmenden Schulen wird dieses Schuljahr vom 14. bis 16. Mai 2024 durchgeführt.